Der schiefe Rahmen (II)

Ein wesentlicher Teil der angeblich zu hohen Kosten für das Nachtverkehrsangebot der DB AG entfällt auf Trassenpreise. Diese Gebühren für die Nutzung von Strecken und Bahnhöfen hat jeder Zugbetreiber an den jeweiligen Infrastrukturbetreiber zu zahlen (sog. „Trennung von Netz und Betrieb“). Wenn nun die DB Fernverkehr an die DB Netz überweist, bleibt das Geld damit auf wundersame Weise im Konzern (vgl. Pressemeldung von Robin Wood). Gleichwohl müssen diese Kosten herhalten, wenn die angebliche Unwirtschaftlichkeit des Nachtverkehrs errechnet wird.

Weitere Spezialität am Rande: Auf Drängen einer mittlerweile nicht mehr im Bundestag vertretenen Partei wurde 2010 der Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Gleiches gilt für Campingplätze – nicht aber für Übernachtungen in Schlaf- oder Liegewagen. Für Fahrkarten im internationalen Fernverkehr ist in Deutschland ohnehin europaweit mit der höchste Mehrwertsteuersatz fällig. Es ist die Politik, die den Nachtzügen das (Über)Leben schwer macht.

 

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